1. Alle Angebote des Hotels sind freibleibend unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn die Zimmer, Räumlichkeiten, Flächen oder sonstigen Leistungen bestellt und zugesagt sind. Ist eine Zusage insbesondere aus Zeitgründen nicht erfolgt, so ist der Vertrag mit Bereitstellung des Zimmers für den Besteller bzw. Gast abgeschlossen.
3. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er neben dem Gast als Gesamtschuldner für alle vertraglichen Verpflichtung des Gastes.
4. Eine Unter- oder Weitervermietung bzw. Abtretung der Ansprüche des Gastes aus dem Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels.
5. Reservierungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch das Hotel.
6. Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt der Bestätigung für die Vertragsparteien verbindlich, wenn der Gast nicht innerhalb von zehn Tagen nach Zugang der Reservierungsbestätigung schriftlich widerspricht und der Gast in der Buchungsbestätigung hierauf ausdrücklich hingewiesen wird.
1. Soweit keine anders lautende schriftliche Vereinbarung existiert, stehen reservierte Zimmer dem Gast am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung.
2. Die Zimmerrückgabe hat am Abreisetag bis spätestens 11:00 Uhr zu erfolgen. Bei einer verspäteten Rückgabe bis 18:00 Uhr sind 50 %, ab 18:00 Uhr 100 % des Zimmerpreises – vorbehaltlich Ziffer VI Nr. 5 – zu erstatten.
3. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart ist, behält sich das Hotel vor, bestellte Hotelzimmer ab 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben.
1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht zur Verfügung stehen, ist das Hotel berechtigt und verpflichtet, sich um zumindest gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen.
2. Die Verpflegungsleistung des Hotels endet am Tage der Abreise grundsätzlich mit dem Frühstück.
3. Eine Rückvergütung bezahlter, aber nicht in Anspruch genommener Leistungen ist ausgeschlossen.
4. Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung vier Monate, behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen einseitig und ohne vorherige Ankündigung durchzuführen, soweit diese sachlich gerechtfertigt und im Einzelfall angemessen ist.
5. Alle Preise sind Inklusivpreise und verstehen sich einschließlich Bedienungsgeld und gesetzlicher Mehrwertsteuer. Ändert sich nach Vertragsschluss der gesetzliche Mehrwertsteuersatz, so ändert sich der vereinbarte Preis entsprechend.
1. Angebote des Hotels hinsichtlich Veranstaltungen sind stets freibleibend. Das Zustandekommen des Vertrages richtet sich nach Ziffer I.
2. Raumänderung bleiben dem Hotel vorbehalten, soweit diese unter Berücksichtigung der Interessen des Hotels dem Veranstalter zumutbar sind.
3.1 Der Veranstalter hat dem Hotel die endgültige Teilnehmerzahl bis spätestens sieben Tage, ab 80 Teilnehmern spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin mitzuteilen, um eine ordnungsgemäße und sorgfältige Vorbereitung sicherzustellen.
3.2 Ein Unterschreiten der angemeldeten Teilnehmerzahl geht, soweit dies nicht in der unter Nr. 3.1 bezeichneten Frist dem Hotel mitgeteilt wird, zu Lasten des Veranstalters. Die Abrechnung erfolgt entsprechend der angemeldeten Teilnehmerzahl.
3.3 Bei Abweichungen der Teilnehmerzahlen nach oben wird der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. Überschreitungen von mehr als 10 % der angemeldeten Teilnehmer müssen mit dem Hotel abgestimmt werden.
4. Die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne Zustimmung des Hotels nicht gestattet. Sämtliches Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Im Zweifelsfall ist der Veranstalter verpflichtet, sich mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen. Vom Veranstalter eingebrachtes Dekorationsmaterial ist bis spätestens zwölf Stunden nach der Veranstaltung zu entfernen.
5. Für die Veranstaltung gegebenenfalls anfallende GEMA-Gebühren, Kosten für Polizeistundenverlängerung und ähnliche Kosten bzw. Aufwendungen trägt der Veranstalter.
6. Bei Veranstaltungen, die über Mitternacht (24.00 Uhr) hinausgehen, kann das Hotel pro eingesetzte Servicekraft einen zusätzlichen Betrag von € 30,00 in Rechnung stellen, soweit dies nicht bereits im Angebot enthalten ist.
7. Der Veranstalter haftet für die Bezahlung etwaiger von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen, Getränke und sonstigen über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehenden Leistungen.
8. Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf der Zustimmung des Hotels. Es wird hierfür eine Service-Gebühr bzw. ein Korkgeld in Rechnung gestellt.
9. Anzeigen und Veröffentlichungen jeglicher Art, die eine Einladung oder Aufforderung zur Teilnahme zu Veranstaltungen im Hotel enthalten, bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Zuwiderhandlungen berechtigen das Hotel zur Absage der Veranstaltung, wenn durch die Zuwiderhandlung schutzwürdige Interessen des Hotels beeinträchtigt werden.
1.Das Hotel kann für Reservierungen jederzeit eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Für Reisegruppen ist spätestens 14 Tage vor der Anreise eine Anzahlung in Höhe von mindestens 80 % der vereinbarten Leistung zu erbringen. Die nicht rechtzeitige Erbringung der verlangten Vorauszahlung berechtigt das Hotel nach Vertragsschluss zum Rücktritt vom Vertrag. Die vom Kunden zu erbringende Gegenleistung bestimmt sich entsprechend Ziffer VI.
2.1 Das Hotel behält sich vor, Depositzahlungen zu verlangen
2.2 Bei Messen ist eine Depositzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtbetrages zum Ende der kostenlosen Stornierungsfrist zu zahlen. 80 % des Gesamtbetrages sind bis spätestens 8 Wochen vor der Anreise zu zahlen.
3. Rechnungen des Hotels sind sofort und ohne Abzug bei der Abreise in bar oder mit ECbzw. Kreditkarte zu bezahlen. Firmenrechnungen sind, bei vorher schriftlich bestätigter Kostenübernahme, 14 Tage nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4. Forderungen des Hotels sind ab Überschreitung des Zahlungsziels mit dem gesetzlichen Verzugszinsen zu verzinsen.
5. Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr in Höhe von € 5,00 erhoben.
6. Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen ist der Sitz des Hotels.
7. Eine Aufrechung gegenüber Rechnungen des Hotels ist nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig.
1. Ein Rücktritt vom Vertrag ist in Schriftform mitzuteilen. Für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist grundsätzlich der Zeitpunkt des Zugangs maßgeblich.
2. Ist ein Recht zum Rücktritt schriftlich vereinbart, kann der Gast bis zum vereinbarten Termin zurücktreten, ohne Zahlungs- und Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.
3.1 Der Rücktritt ist kostenfrei, wenn er spätestens acht Wochen vor der vereinbarten Anreise erklärt wird. Bei einem späteren Rücktritt berechnet sich die Gegenleistung des Gastes pauschal wie folgt:
a) Rücktritt bis 6 Wochen vor der vereinbarten Anreise – 20 % der vereinbarten Vergütung
b) Rücktritt bis 4 Wochen vor der vereinbarten Anreise – 50 % der vereinbarten Vergütung
c) Rücktritt bis 2 Wochen vor der vereinbarten Anreise – 60 % der vereinbarten Vergütung
d) Rücktritt bis 48 Stunden vor der vereinbarten Anreise – 80 % der vereinbarten Vergütung,
es sei denn, eine alternative Berücksichtigung ersparter Aufwendungen gemäß Nr.5 bewirkt eine höhere Reduzierung der Vergütung
e) Rücktritt innerhalb von 48 Stunden vor der vereinbarten Anreise – 100 % der vereinbarten Vergütung, wobei ersparte Aufwendungen gemäß Nr. 5 pauschal berücksichtigt werden
3.2 Erfasst die Buchung mehr als 100 Logisnächte, verlängern sich die unter Nr. 3.1 bezeichneten Fristen um jeweils 14 Tage.
4. Das Hotel wird sich bemühen, gebuchte und nicht in Anspruch genommene Leistungen anderweitig zu vergeben. Wird die gebuchte Leistung anderweitig vergeben, vermindert sich die unter Nr. 3 bezeichnete Vergütung um den erzielten Erlös.
5. Das Hotel wird, soweit keine Kürzung der Vergütung gemäß Ziff. 3.1 a) bis einschließlich c) erfolgt, bei der Berechnung von Preisen ersparte Aufwendungen des Hotels infolge Rücktritts, Stornierung bzw. Verhinderung des Kunden jeweils pauschal wie folgt berücksichtigen:
Bei Standardpreisen:
a) Übernachtung und Frühstück – abzüglich 20 % der vereinbarten Vergütung
b) Halbpension – abzüglich 30 % der vereinbarten Vergütung
c) Vollpension – abzüglich 40 % der vereinbarten Vergütung
Bei Pauschalpreisen:
a) Übernachtung und Frühstück – abzüglich 10 % der vereinbarten Vergütung
b) Halbpension – abzüglich 15 % der vereinbarten Vergütung
c) Vollpension – abzüglich 20 % der vereinbarten Vergütung
6. Bei der Stornierung von Veranstaltungen innerhalb eines Zeitraums von sechs Wochen vor der vereinbarten Veranstaltung ist das Hotel – vorbehaltlich Nr. 4 – berechtigt, 80 % der vereinbarten Miete für die Räumlichkeiten, Flächen, Vitrinen, Werbeträgern, etc., zu berechnen. Bei einem Rücktritt innerhalb von vier bis zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin werden zusätzlich 40 %, bei einem Rücktritt innerhalb von zwei bis einer Woche 60 % und bei jedem späteren Rücktritt 80 % des Umsatzes der Verpflegungsvereinbarung berechnet. War der Verpflegungsumsatz noch nicht festgelegt, wird der Mindestmenüpreis pro angemeldete Person berechnet. Stornokosten für bestellte Drittleistungen trägt der Veranstalter voll.
7. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Hotel durch die Stornierung kein oder wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
1. Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik, Hochwasser, etc.) oder sonstiger nicht vom Hotel zuvertretender Hinderungsgründe ist das Hotel berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden ein Anspruch, insbesondere auf Schadenersatz, zusteht.
2. Das Hotel ist ferner zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern bzw. Veranstaltungsräumlichkeiten vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels nicht schriftlich auf sein Rücktrittsrecht gemäß Ziffer VI Nr. 2 und 3 verzichtet. Die Regelung unter Ziffer VI Nr. 5 bleibt unberührt.
3. Im Falle des berechtigten Rücktritts des Hotels, steht dem Kunden kein Anspruch auf Schadenersatz zu.
1. Das Hotel haftet dem Kunden nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Allerdings ist seine Haftung für das Verschulden von gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen auf den Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit dieser Personen beschränkt, soweit es sich nicht um eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gemäß § 309 Nr. 7b BGB handelt.
2. Bei mitgebrachten Gegenständen obliegt dem Veranstalter/Besteller die sachgerechte Versicherung. Das Hotel haftet nicht für abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände.
3. Störungen oder Defekte an den vom Hotel zur Verfügung gestellten Einrichtungen und Leistungen wird das Hotel unverzüglich beseitigen bzw. insoweit Abhilfe schaffen. Eine Zurückbehaltung oder Minderung der vereinbarten Vergütung ist insoweit ausgeschlossen.
4. Für Beschädigungen oder Verlust an Einrichtung und Inventar des Hotels, die während der Dauer der Benutzung der vereinbarten Räumlichkeiten verursacht werden, haftet der Kunde, ohne dass es eines Nachweises des Verschuldens durch das Hotel bedarf. Dies gilt ebenso für Mitarbeiter, Hilfskräfte und Veranstaltungsteilnehmer des Kunden.
5. Soweit das Hotel für den Kunden Fremdleistungen sowie technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus Überlassung dieser Einrichtungen bzw. Erbringung dieser Leistungen frei.
1. Tiere dürfen nur mit Einwilligung des Hotels und gegen Berechnung eines Zuschlags in das Hotel mitgebracht werden.
2. Weckaufträge wird das Hotel mit größtmöglicher Sorgfalt ausführen. Schadenersatzansprüche aus fehlerhafter Erfüllung sind ausgeschlossen.
3. Auskünfte werden nach bestem Wissen erteilt. Auch hier sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen.
4. Fundsachen werden nur auf Anfrage nachgesandt. Sie werden nach Ermessen des Hotels an das örtliche Fundbüro übergeben.
1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser Vertragsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. Bedingungen nicht.
2. Für alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden und dem Hotel wird – soweit gesetzlich zulässig – das Gericht am Betriebsort des Hotels als Gerichtsstand vereinbart.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Haben Sie kurz Zeit für ein konstruktives Feedback? Danke.